Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schulz & Schulz MYAMIKA GbR, Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von Schulz & Schulz MYAMIKA GbR, Bedingungen
(1) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich des Social Media und Online Marketings, der Lead-/Anfragengenerierung und der Optimierung digitaler Vertriebsprozesse. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR, bleibt der Vergütungsanspruch von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, Instagram, TikTok und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anders lautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(8) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR garantiert keine konkrete Anzahl an Kunden- oder Kontaktanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kundenseparat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ist anders lautend. Eine SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR überlassen.
(4) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / Außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zweifälligen Zahlungen gegenüber SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR in Verzug, ist SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensbegrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SCHULZ & SCHULZ MYAMIKA GBR (derzeit Braunschweig)
AGB Stand: 13.02.2023 © Vervielfältigung verboten
HINWEIS KÜNSTLERSOZIALKASSE
Nach § 24 Abs.1 Satz 1 Nr.7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei uns als Agentur in Auftrag geben.
Deren Prozentsatz entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Derzeit liegt der Abgabesatz für 2023 bei 5,0 %.
Zur Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Künstlersozialabgabe gehören gem. § 25 Abs.1 Satz 1 KSVG Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten.
Als selbstständige Künstler in der Rechtsform einer GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts fallen gezahlte Entgelte an uns in die Bemessungsgrundlagen unserer Auftraggeber.
Keine Abgabepflicht bei gelegentlicher Auftragserteilung ( § 24 KSVG ).
Ebenfalls keine Abgabepflicht entsteht für alle unsere erbrachten Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeptionierung, Einrichtung von Werbekonten und das Verwalten von Kampagnen.
Fragen beantwortet die Künstlersozialkasse (KSK) unter 04421 / 75 43 – 9 oder Ihr Steuerberater.